Kaffee an der frischen Luft – kostenfreie Nutzung der Gehwege für gewerbliche Anlieger für Warenauslagen und Freisitze

Stadtrat befürwortet kostenfreie Nutzung der Gehwege für gewerbliche Anlieger für Warenauslagen und Freisitze in Eilenburg. Nachdem lt. Coronaschutzverordnung neben der Öffnung aller Geschäfte auch die örtliche Gastronomie wieder öffnen darf, hat die Stadtverwaltung dem Stadtrat vorgeschlagen, zur Förderung des Umsatzes und der Reduzierung von Ansteckungsgefahren öffentliche Gehwege zur kostenfreien Nutzung durch gewerbliche Anlieger freizugeben.

Nach der aktuell gültigen Sondernutzungssatzung ist die kostenfreie Nutzung öffentlicher Gehwege durch gewerbliche Anlieger zwar bereits jetzt schon bis zu einem Meter möglich, kann jetzt aber großzügiger für Warenauslagen und Freisitze in Anspruch genommen werden. Um den Formalien Rechnung zu tragen, wird diese Kostenfreiheit in Form eines Gebührenerlasses zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen eingeräumt.
Die Regelungen der Sondernutzungssatzung gelten dabei uneingeschränkt. Das bedeutet, dass trotzdem eine Antragstellung erfolgen muss und auch entsprechende Restgehwegbreiten einzuhalten sind. Die Stadtverwaltung wird entsprechende Anträge sehr schnell bearbeiten, sodass dem Fördergedanken entsprochen werden kann.

Hier kann man den Antrag herunterladen (PDF).