Förderung Ganzjahrestourismus – neue Richtlinie in Kraft

Die neue Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen zur Weiterentwicklung touristischer Ganzjahresangebote kann von kleinen und mittleren Unternehmen, eingetragenen Vereinen sowie kommunalen Unternehmen genutzt werden, der Fördersatz beträgt 75 Prozent.

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